Zum Inhalt springen

Streetside-Fotos Microsoft will Häuser erst nachträglich verpixeln

Microsoft will für seinen Dienst "Bing Streetside" Deutschlands Straßenzüge abfotografieren. Wer sein Haus nicht im Internet sehen will, soll erst nachträglich Einspruch einlegen können. Der bayerische Datenschutzbeauftragte ist empört - und droht mit einem Verbot.
Verpixelung beim Konkurrent Google Streetview: Microsoft will keinen Vorab-Einspruch

Verpixelung beim Konkurrent Google Streetview: Microsoft will keinen Vorab-Einspruch

Foto: DPA/ Google

Hamburg - Der bayerische für Privatunternehmen zuständige Datenschutzbeauftragte hofft auf einen Showdown vor Gericht, der Staat gegen Microsoft. Denn das Unternehmen hat angekündigt, Straßenzüge in Deutschland zu fotografieren und ins Internet zu stellen. Wer sein Haus nicht im Netz sehen will, kann dieses nach dem Start des Angebots mit ein paar Klicks entfernen lassen. Maximal zwei Tage sollen bis zur Verpixelung vergehen.

Rechtlich nicht zulässig, findet Thomas Kranig, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Die Hausbesitzer müssten vor der Veröffentlichung der Bilder die Möglichkeit haben, Einspruch zu erheben. So wie es Google, nach immensem öffentlichen Druck, bei seinem Dienst Streetview vorgemacht hat. Kranig will Microsoft nun zum Einlenken bewegen - und notfalls das Publizieren der Bilder verbieten.

Doch eigentlich hofft er, dass der Fall vor Gericht kommt. Er verbietet und Microsoft klagt dagegen: "Dann müsste ein Richter entscheiden", sagt Kranig. Bisher gebe es unterschiedliche Auffassungen, ob Fotos von Häusern die Persönlichkeitsrechte von Menschen verletzten. Er sagt das ganz nüchtern, ohne jeden Groll gegen Microsoft. Seine Behörde trifft sich regelmäßig mit Vertretern des Unternehmens, man arbeitet zusammen. Mit einem Urteil gebe es endlich Rechtssicherheit.

Microsoft setzt hingegen auf weitere Gespräche mit den Datenschützern. In vielen Punkten sei man sich einig geworden, sagt Microsoft-Manager Thomas Baumgärtner. "Wir hoffen auf eine Annäherung auch in diesem Punkt." Eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung, auf die Vorab-Einsprüche zu verzichten, sei auch die Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft, die auf der Cebit in Hannover von Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer an den damaligen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) übergeben wurde.

Panoramafreiheit soll nicht für Konzerne gelten

Darin verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen, anhand einer von der Politik definierten "roten Linie" bei neuen technologischen Produkten den Datenschutz zu gewährleisten. Enthalten ist ein Datenschutzkodex für Geodienste. De Maizière hatte den Kodex der Industrie ausdrücklich begrüßt, den auch Vertreter der Deutschen Post, Nokia und Google unterzeichnet haben.

Außerdem sei es praktischer, die Widerspruchs-Funktion direkt in das Produkt einzubauen, sagt Microsoft-Manager Baumgärtner. Noch im Dezember hatte das Unternehmen mitgeteilt, Hausbesitzer könnten vor dem Start von Streetside Einspruch einlegen. Die Kehrtwende, die von den bayerischen Datenschützern ganz nüchtern betrachtet wird, erzürnt die Verbraucherministerin in Berlin.

Ilse Aigner (CSU) kritisierte das Unternehmen: "Ich finde es sehr bedauerlich und schwer nachvollziehbar, dass Microsoft deutlich hinter dem Standard zurückbleibt, den Google in Deutschland gesetzt hat", sagte Aigner der "Passauer Neuen Presse" Sie verwies darauf, dass Google bei seinem Bilderdienst Streetview mit der Möglichkeit des Vorab-Widerspruchs "eine gute Regelung" getroffen habe. Sie erwarte von Microsoft, "dass der Kartendienst Streetside ähnlich bürgerfreundlich gestaltet" werde.

Die CSU-Politikerin betonte, es gebe viele Bürger, die ihre Privatsphäre schützen wollten. "Deren Bedenken müssen wir ernst nehmen."

Dabei dürfen Häuser in Deutschland fotografiert werden, ganz ohne Vorab-Einspruchsfrist und Verpixelung. Panoramafreiheit heißt dieses Recht, das Aufnahmen in der Öffentlichkeit erlaubt. Ob die Hausbesitzer nun wollen, oder nicht. Umstritten ist, ob dies auch für Kamerawagen gilt, die Grundstücke aus größerer Höhe fotografieren als Passanten.

ore/AFP
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.