Zum Inhalt springen

STFU! Onlinehändler schützt Netz-Fluch als Marke

STFU! Frei übersetzt heißt das in Netzsprache: Halt die Schnauze. Die Abkürzung hat sich ein Onlinehändler als Marke eintragen lassen. Nun mahnt er einen Webshop ab, der T-Shirts mit dem Aufdruck STFU verkauft. Lässt sich ein Netz-Fluch als Marke schützen?
Webshop Getdigital: Geld verdienen mit Netzjargon

Webshop Getdigital: Geld verdienen mit Netzjargon

LOL! OMG!- diese Akronyme aus dem Netzjargon hat inzwischen sogar das "Oxford English Dictionary" aufgenommen. Neben diesen Zeichen der Belustigung (LOL - laughing out loud) und des Erstaunens (OMG - Oh my god) gibt es auch einige Beschimpfungs-Abkürzungen im Web. Mit einigen davon verdienen die Betreiber der Onlineplattform Getdigital  ihr Geld: Sie drucken Sprüche und Wortschöpfungen aus dem Internet auf T-Shirts. Auch STFU, die Abkürzung für "Shut the fuck up", konnten die Kunden kürzlich noch als T-Shirt-Aufdruck auswählen. Doch für dieses Angebot hat der Geschäftsführer Philipp Stern eine Abmahnung kassiert. Der Grund: die Buchstabenreihe STFU ist eine eingetragene Wort-Bild-Marke und darf nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers benutzt werden.

Das Anwaltsschreiben sei unvermittelt und ohne Vorwarnung per Fax angekommen, sagt Stern. "Niemand hat mit uns persönlich Kontakt aufgenommen. Der Brief kam völlig überraschend." Zunächst habe man sich gefragt, ob das ein Witz sein sollte. Doch an den Markenrechten gab es keine Zweifel. Laut dem Schreiben der Anwälte habe Getdigital die "Rechte unseres Mandanten an der betreffenden Marke" verletzt.

Der Mandant ist Thorsten Hermes. Er betreibt einen Onlineshop. Den Schriftzug STFU hat er sich vor knapp sechs Jahren in Deutschland schützen lassen. Als er entdeckte, dass die Online-Konkurrenz den Begriff ohne seine Einwilligung ebenfalls auf T-Shirts druckte, hat er einen Anwalt mit der Abmahnung beauftragt. "Die plötzliche Aufregung kann ich nicht verstehen", sagt Thorsten Hermes. "Ich bin nicht der einzige, der Markenrechtsverletzungen abmahnt."

T-Shirt-Händler will die Marke löschen lassen

Einige User im Netz sind empört. Sie befürchten, dass sich künftig Markensammler auf weitere Begriffe des Internetjargons stürzen könnten. LOL, ROFL und HDL könnten eines Tages geschützte Marken sein - wenn das Patent- und Markenamt die Anmeldungen annimmt.

Bei Getdigital bezeichnet man die Tatsache, dass ein derart allgemein gebräuchlicher Begriff geschützt ist, als "Unding". Geschäftsführer Stern: "Die Abkürzung ist schließlich im Internet seit Jahren bekannt und kann somit als Teil der Sprache angesehen werden."

Getdigital hat die Gebühren für die Abmahnung bezahlt, außerdem die Unterlassungserklärung unterschrieben und sich damit verpflichtet, alle Shirts mit dem Aufdruck STFU aus dem Angebot zu nehmen. Doch Philipp Stern will nun veranlassen, dass der Markeneintrag beim Patentamt gelöscht wird. Auf der Website seines Shops hat Stern einen Spendenaufruf gestartet. Die Spender sollen einen Teil der Antrags- und Anwaltkosten der Firma bezahlen. Mit insgesamt 3600 Euro wollen Stern und seine Kollegen die Löschung der Marke STFU beantragen. Ein Drittel des Betrags zahlt der Onlinehändler selbst. "Wir schwimmen eben auch nicht in Geld", sagt Philipp Stern. Aber die Löschaktion habe man nicht aus wirtschaftlichem Eigeninteresse angestoßen.

Thorsten Hermes, der Inhaber der STFU-Marke, fürchtet nicht, seine Markenrechte zu verlieren. Sein Anwalt weist im Schreiben an die T-Shirt-Händler bei Getdigital darauf hin, dass der "Bedeutungsgehalt der Buchstabenfolge" STFU nur "einem geringen Teil der inländischen Verkehrskreise bekannt" sei. Mit anderen Worten: zur deutschen Alltagssprache gehört die Buchstabenkette dieser Argumentation zufolge derzeit nicht. Damit stünden die Chancen schlecht, einen möglichen Rechtsstreit zu gewinnen. Denn um die Markenrechte aufzulösen, müsste das Patentgericht feststellen, dass STFU ein weit verbreiteter Begriff ist.

Mehr lesen über

Verwandte Artikel