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Online-Publishing Apple verbietet Abo-Werbung in Verlags-Apps

Jetzt sind sie offiziell, die neuen Regeln für Apples App Store: Verlage, die für Magazin- oder Zeitungs-Apps Abonnements verkaufen wollen, sollen dies am besten über Apple abwickeln und 30 Prozent Marge zahlen. Unabhängiger Abo-Verkauf bleibt erlaubt - unter erschwerten Bedingungen.
Apple-Gründer Jobs: Wenn der Verlag selbst Abonnenten wirbt, behält er 100 Prozent

Apple-Gründer Jobs: Wenn der Verlag selbst Abonnenten wirbt, behält er 100 Prozent

Foto: ROBERT GALBRAITH/ REUTERS

Cupertino - Apple räumt den Verlagen durchaus gewisse Spielräume ein: Sie können festlegen, welche Arten von Abonnements sie ihren Kunden anbieten (etwa wöchentlich, monatlich oder jährlich). Und sie dürfen auch weiterhin Abos ohne Apples Hilfe verkaufen - aber dann eben nicht über den App Store, sondern beispielsweise eine eigene Website.

Wenn das geschieht, muss sich der entsprechende Kunde dann innerhalb der App noch einmal anmelden, dem Verlag also seine Login-Daten gesondert mitteilen. Bei über den App Store vertriebenen Abos entfällt dieser Schritt. Die App-Store-Apps dürfen nicht teurer sein als die Abonnements, die außerhalb des Apple-Shops vertrieben werden. So soll den Verlegern von vorneherein die Möglichkeit genommen werden, die Leserschaft mit Rabatten von Apples Downloadladen wegzulocken. Deutschlands Verlegern dürften die mageren Zugeständnisse aus Cupertino kaum reichen. Nicht zuletzt wegen eines Problems: Kombinationsmodelle im Stile von "Wer eine Zeitschrift abonniert, bekommt das entsprechende App-Abo für 50 Cent zusätzlich" sind nach diesem Modell erstmal vom Tisch. Verschenken dürfen die Verleger solche Print-Ergänzungen in App-Form der Mitteilung zufolge weiterhin - aber eben nicht verbilligt abgeben.

"Unsere Philosophie ist einfach", wird Apple-Chef Jobs in der Pressemitteilung  zum Thema zitiert, "wenn der Verleger einen bereits geworbenen oder neuen Abonnenten zur App bringt, behält der Verlag 100 Prozent und Apple verdient nichts." Nur dürften die Verleger ihre Abo-Angebote außerhalb der App eben nicht billiger machen als diejenigen, die Apples iTunes Store vertrieben werden. Im Klartext: Ihr dürft gerne selbst verkaufen, aber nicht, indem ihr das Angebot bei uns im Preis unterbietet.

Verbot von Abo-Werbung im eigenen Heft?

Verboten wird den Verlagen der Apple-Pressemitteilung zufolge auch, in ihren Apps für ihre eigenen, Apple-unabhängigen Abo-Angebote zu werben: "Die Verleger dürfen keine Links mehr in ihren Apps setzen (zu einer Website beispielsweise), die den Kunden gestatten, Inhalte oder Abonnements außerhalb der App zu erwerben."

Gerade dieser Passus dürfte noch für eine Menge Ärger sorgen. In Analogie zu einem Zeitungskiosk müsste man die Sache so formulieren: Der Kioskbesitzer verkauft künftig selbst Abonnements, nimmt dafür aber eine Marge von 30 Prozent. Den Verlegern aller Zeitschriften, die er in seinem Kiosk anbietet, verbietet er, Abo-Werbung in ihre Hefte zu drucken. Für die Verlage hat das nicht nur Nachteile: Immerhin tritt Apple gewissermaßen künftig selbst als Abonnentenwerber auf. Auf der anderen Seite aber müssen die Verlage sich von Apple Bedingungen diktieren lassen, die es ihnen schwerer machen dürften, selbst und unabhängig Abonnements zu verkaufen.

Deutsche und europäische Verlegerverbände hatten in den vergangenen Wochen auch angemahnt, der Kontakt zum Leser über die Abonnementbeziehung müsse erhalten bleiben. Apple antwortet auf diese Wünsche in der Pressemitteilung so: "Die Privatsphäre unserer Kunden zu schützen, ist ein Schlüsselmerkmal aller App-Store-Transaktionen. Kunden, die ein Abonnement über den App Store kaufen, werden die Option bekommen, dem Verlag ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse und ihre Postleitzahl mitzuteilen, wenn sie das Abonnement abschließen." Verleger werden also nur dann Zugriff auf die Rechnungsdaten ihrer Leser bekommen, wenn die das ausdrücklich wünschen.

Zusätzliche personenbezogene Informationen dürften laut Apple nur dann abgefragt werden, wenn "den Kunden eine klar erkennbare Wahlmöglichkeit gelassen wird und sie darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass jede zusätzliche Information den Datenschutzrichtlinien des Verlages und nicht denen Apples unterliegt."

cis