US-Gesetz soll Blinden den Zugang zu neuen Medien erleichtern

Der Entwurf für einen "21st Century Communications and Video Accessibility Act" hat den US-Kongress passiert. Das Gesetz verpflichtet die Anbieter von Telekommunikations- und Mediendiensten, deren Nutzung für Seh- und Hörgeschädigte zu vereinfachen.

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Der Entwurf für einen "21st Century Communications and Video Accessibility Act" hat den US-Kongress passiert. Nach dem Senat stimmte in der Nacht zu Mittwoch auch das Repräsentantenhaus für das Vorhaben. Es soll den Zugang von Sehbehinderten und Hörgeschädigten zu neuen Medien wie Internet, Smartphones, elektronischen Fernsehprogrammführern und DVD-Playern erleichtern. Die American Foundation for the Blind begrüßte den Gesetzesbeschluss als "großen Schritt vorwärts für Menschen mit Behinderungen". Die 25 Millionen US-Amerikaner, die Seh- oder Hörprobleme hätten, könnten damit "voll am digitalen Zeitalter teilnehmen" und so mit besseren Arbeits- und Ausbildungschancen rechnen.

Konkret verpflichtet das Gesetz etwa Mobilfunkfirmen, Web-Browser sowie SMS- und E-Mail-Programme auf internetfähigen Handys voll für Blinde und Schwerhörige nutzbar zu machen. Fernsehsender müssen die Videobeschreibungen ihrer Programme verbessern, TV-Kabelanbieter ihre Auswahlmenüs und Navigationsführer an die Bedürfnisse sehbehinderter Kunden anpassen. Auch der Empfang von Notfallinformationen über den Rundfunk ist auf diese Bevölkerungsgruppe besser anzupassen. Fernbedienungen sind so zu gestalten, dass spezielle Programmangebote mit einem Knopfdruck oder einem vergleichbar einfachen Verfahren abgerufen werden können. Kopfhörer und andere Peripheriegeräte für die Telefonie übers Internet müssen mit Hörgeräten kompatibel gemacht werden. Für einkommensschwache Betroffene wird ein Fonds in Höhe von 10 Millionen US-Dollar aufgelegt. Er soll es ihnen erlauben, sich Internetzugänge und andere Telekommunikationsdienste zu kaufen.

Zusätzliche Einschränkungen des Copyrights für Blinde für einen einfacheren Zugriff auf urheberrechtlich geschütztes Material enthält das Gesetz, das vor dem Inkrafttreten noch von US-Präsident Barack Obama unterzeichnet werden muss, nicht. Für entsprechende Ausnahmen machte sich jüngst der selbst erblindete US-Sänger Stevie Wonder vor der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) stark. Die Arbeiten an einem entsprechenden internationalen Vertrag sind ins Stocken geraten. Bedenken dagegen gibt es unter anderem von EU-Seite. Die USA wollten sich dagegen Ende 2009 auf eine Diskussion über entsprechende internationale Mindeststandards einlassen. (vbr)