US-Gericht verbietet Weiterverkauf von gebrauchter Software

Das CAD-Systemhaus Autodesk hat vor einem US-amerikanischen Berufungsgericht erwirkt, dass ein Online-Händler eine rechtmäßig erworbene Softwarelizenz nicht einfach weiterverkaufen darf.

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Von
  • Carsten Meyer

Softwarehersteller dürfen ihre Lizenzbestimmungen so gestalten, dass ein Weiterverkauf der "gebrauchten" Software ausgeschlossen werden kann – dies hat ein US-Bundesgericht in einer Berufungsverhandlung gegen einen Online-Händler bestätigt (Urteil als PDF). Der Händler Timothy Vernon hatte das von einem Architekturbüro erworbene Programmpaket AutoCAD Release 14 auf ebay angeboten und war vom Hersteller Autodesk verklagt worden, da die Lizenzbestimmungen einen Weiterverkauf untersagen. Das Angebot wurde von ebay umgehend entfernt.

Das Gericht ließ die von Vernon vorgebrachte "First Sale Doctrine" hier nicht gelten. Diese US-Bestimmung aus dem Jahr 1909 erlaubt es legitimen Besitzern rechtlich geschützter Werke, diese weiterzugeben oder weiterzuverkaufen. In diesem Fall, so das Gericht, sei dem Lizenznehmer aber ausdrücklich nur der Gebrauch gestattet. Vernons Anwalt beantragte eine Neuanhörung.

Die Software & Information Industry Association, der auch Google, Adobe, McAfee, Oracle und -zig andere Hersteller angehören, unterstützte das Gerichtsurteil; positiv äußerte sich auch die Motion Picture Association of America. Sollte das Urteil Bestand haben, fürchten Kenner weitreichende Folgen für den Gebrauchtmarkt von urheberrechtlich geschützten Werken – schließlich stünde es jedem Anbieter zu, seine Lizenzbestimmungen dergestalt zu ändern.
(cm)