Sicherheit

Der neue Personalausweis: Alle wichtigen Details im Überblick

28,80 Euro für eine Scheckkarte mit RFID und biometrischen Daten
Von Michael Friedrichs

Am 1. November 2010 ist er erhältlich, der neue Personalausweis. Die wichtigste Neuerung neben seinem Scheckkartenformat ist ein integrierter Funkchip, auf dem neben den eigenen Daten auch ein Passbild sowie eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) gespeichert sind. Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überschwänglich formuliert, wird damit ein Standard-Identitätsausweis für die digitale Welt geschaffen, der die Online-Kommunikation zwischen Bürger, Behörden und Unternehmen einfacher und sicherer macht.

Beantragt werden kann der neue Personalausweis ab dem 1. November diesen Jahres. Der alte Personalausweis behält seine Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, in der Regel zehn Jahre nach Ausstellung. Ein vorzeitiger Wechsel ist allerdings jederzeit möglich.

Kleiner, aber mehr Funktionen

Ein Beispiel für den neuen Personalausweis. Ämter stellen den neuen Personalausweis ab dem 1. November aus.
Grafik: Bundesministerium des Innern
Das auffälligste Merkmal ist die Größe. Im Gegensatz zum bisherigen Personalausweis besitzt der Nachfolger wie der neue EU-Führerschein nur noch das Format einer Scheckkarte, bietet allerdings erheblich mehr Funktionen als der alte Ausweis. Möglich macht dies ein integrierter Funkchip (RF-Chip), auf dem - wie eingangs bereits erwähnt - neben den persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Nationalität auch ein biometrisches Passbild sowie eine sechsstellige, frei wählbare PIN gespeichert sind. Auf Wunsch speichert der neue Ausweis zudem die Fingerabdrücke seines Besitzers.

Elektronischer Identitätsnachweis

Sowohl der Chip als auch die Speicherung der persönlichen Daten auf dem neuen Personalausweis dienen der Sicherheit des Bürgers. Einerseits gewährleistet dies die nötige Fälschungssicherheit, andererseits macht dies erst die Funktionen des neuen Personalausweises nutzbar. So bietet der elektronische Identitätsnachweis Bürgern die Möglichkeit, sich eindeutig gegenüber Diensteanbietern im Internet auszuweisen, indem die auf dem Chip digital gespeicherten Daten online an Behörden und Unternehmen übermittelt werden. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass das System bei jeder Nutzung verbindlich nachfragt, welche Daten übermittelt werden sollen. Die Freigabe der Daten erfolgt erst nach der Eingabe der PIN.

Standardmäßig ist diese Ausweisfunktion aktiviert. Auf Wunsch kann sie bei Beantragung des neuen Personalausweises allerdings deaktiviert werden.

Umfangreiche Schutzfunktionen

Darüber hinaus verfügt der Nachfolge-Ausweis über zahlreiche Schutzfunktionen. Phishing und Identitätsklau sollen damit schon bald der Vergangenheit angehören. Die Nutzer können durch die gegenseitige Authentisierung feststellen, wenn ihr Gegenüber unter einer falschen Identität auftritt. Interessant dürfte auch die so genannte Pseudonymfunktion sein. Diese ist speziell auf das Anlegen von Nutzerkonten im Internet ausgelegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Personalausweis-Besitzer ein neues E-Mail Konto anlegt oder einen Account in einem sozialen Netzwerk erstellt. Nach erfolgreicher Erstregistrierung bei dem Dienstanbieter kann er sich mit Hilfe des neuen Ausweises immer über die sogenannte "pseudonyme Kartenkennung" anmelden. Das Pseudonym wird vom Personalausweis generiert und ist für jeden Internetdienst unterschiedlich. Ein weiterer Vorteil: Nutzer müssen sich in diesem Fall kein Passwort mehr merken, da der Personalausweis und die PIN für die Authentifizierung ausreichen.

Auch in Sachen Kinder- und Jugendschutz hat der neue Ausweis einiges zu bieten. Vorgesehen ist eine Altersverifizierungsfunktion, die bei Dienstanbietern abfragt, ob der Ausweisinhaber beispielsweise das verlangte Alter hat.

Elektronische Signatur

Neben der Ausweisfunktion verfügt der neue Personalausweis auch über eine Unterschriftenfunktion, die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur. Hiermit ist es möglich, digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterschreiben. Standardmäßig ist diese Funktion allerdings nicht aktiviert. Zur Aktivierung wird ein entsprechendes Zertifikat benötigt, welches später auf den Ausweis geladen werden muss. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Ausweisfunktion vorher frei geschaltet wurde. Um sowohl die Elektronische Signatur als auch den Identitätsnachweis nutzen zu können, wird neben einem internetfähigen Rechner auch ein spezielles Kartenlesegrät sowie eine AusweisApp benötigt. Die Hardware soll um die zehn Euro kosten und mit Verfügbarkeit des neuen Personalausweises im Elektronikfachhandel erhältlich sein.

Was der Personalausweis kosten soll

Die Funktionsvielfalt des neuen Personalausweises hat aber auch ihren Preis. Erwachsene ab 24 Jahren zahlen für den neuen Personalausweis nicht mehr wie bisher acht Euro, sondern stolze 28,80 Euro. Für Antragsteller unter 24 Jahren wird die Gebühr bei 19,80 Euro liegen. Noch günstiger ist der Ausweis für Jugendliche. Die Ausstellung des ersten Ausweises für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren soll wie gehabt kostenfrei bleiben. An der Gültigkeit des Ausweises ändert sich nichts. Wie schon beim Vorgänger müssen Bürger alle zehn Jahre einen neuen Personalausweis beantragen.

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