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Trotz schärferer Gesetze Firmen terrorisieren Verbraucher mit Werbeanrufen

Dubiose Werbeangebote per Telefon sind seit vergangenem Jahr verboten. Weil viele Unternehmen sich nicht daran halten, gingen bei der Bundesnetzagentur tausende Beschwerden ein. Doch die Behörde scheint machtlos.
Callcenter: Seit 2009 gab es 57.000 Beschwerden wegen unerlaubter Werbeanrufe

Callcenter: Seit 2009 gab es 57.000 Beschwerden wegen unerlaubter Werbeanrufe

Foto: A3250 Oliver Berg/ dpa

Berlin - Eigentlich sollten Verbraucher vor Werbeangeboten am Telefon schon lange ihre Ruhe haben. Erst im August 2009 wurde ein Gesetz verschärft, das es Unternehmen verbietet, den Bürgern am Hörer Zeitungs-Abos oder Versicherungen aufzuschwatzen. Die einzige Ausnahme: Der Verbraucher gibt seine Einwilligung dazu.

Doch das Gesetz greift offenbar nicht: Die Bundesnetzagentur bestätigte am Donnerstag einen Vorabbericht des ARD-Magazins Panorama, wonach seit Inkrafttreten der Regelung über 57.000 Beschwerden eingingen. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen beklagte eine hohe Zahl von Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe.

Offenbar zeigt das Gesetz auch keinerlei abschreckende Wirkung. Zwar drohen Unternehmen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro. Doch bislang wurden erst neun Bußgelder verhängt, wie der Sprecher der Bundesnetzagentur sagte.

Verstöße sind schwer nachzuweisen

Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sagte dem Fernsehmagazin, dass zusätzlich eine schriftliche Bestätigung der telefonisch abgeschlossenen Verträge eingeführt werden müsste, um weiteren Missbrauch zu verhindern. Die Telefonwerber wissen offenbar um die Gesetzeslücke. Den Unternehmen ist es schwer nachzuweisen, dass sie ohne Einwilligung des Betroffenen angerufen haben.

Gegen die Bußgelder haben acht der neun Firmen Widerspruch eingelegt. Ob sie Recht bekommen, muss jetzt das Amtsgericht Bonn entscheiden. Bei der Bundesnetzagentur geht man davon aus, dass dann auch die grundlegenden Rechtsfragen geklärt würden - und zwar vor dem Oberlandesgericht Köln. "Danach besteht dann die große Chance, dass sich Unternehmen, die einen Namen zu verlieren haben, an Recht und Gesetz halten", sagte der Sprecher der Bundesnetzagentur.

Die Verbraucherzentralen wollen schon vorher handeln: Am 14. Juli will der Bundesverband eine Untersuchung zu unerlaubten Werbeanrufen vorstellen.

kim/AFP

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