Datenschützer drängen auf Modernisierung des Datenschutzrechts

Mit der Veröffentlichung eines Forderungskatalogs für die Modernisierung des Datenschutzes will die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Diskussion voranbringen.

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"Das gegenwärtige Datenschutzrecht passt nicht mehr ins Internetzeitalter, denn es stammt in seinen Grundstrukturen aus den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, als die Datenverarbeitung und die Verantwortlichkeiten noch überschaubar waren." Das sagte der diesjährige Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, der baden-württembergische Landesbeauftragte Jörg Klingbeil zur Vorstellung einer Broschüre (PDF-Datei), in der die Mitte März von der Konferenz verabschiedeten Eckpunkte für eine Modernisierung des Datenschutzrechts vorgestellt werden.

"Heute erleben wir eine allgegenwärtige und oft unbemerkte Verarbeitung zahlreicher personenbezogener Daten, die die Privatsphäre immer mehr ins Hintertreffen geraten lassen", erklärte Klingbeil. Der Bürger müsse wieder zum "Herrn seiner Daten" gemacht werden, er müsse sein informationelles Selbstbestimmungsrecht zurückbekommen, wie es das Bundesverfassungsgericht schon im Volkszählungsurteil 1983 gefordert habe. Ein modernes, leicht verständliches und übersichtliches Datenschutzrecht sei sowohl im Sinne des Bundestags als auch der Regierungskoalition. Dabei wollen sich die Datenschutzbeauftragten einbringen und mit den Eckpunkten die Diskussion voranbringen.

In dem Eckpunktepapier fordern die Datenschützer unter anderen, dass spezialgesetzliche Regelungen nur noch in Ausnahmen vorgehen sollen. Der Datenschutz müsse technisch in Produkte und Verfahren integriert werden. Die Bildung von Profilen sei grundsätzlich strikt zu reglementieren. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung solle möglichst transparent geschehen. Die bisher geltenden technikabhängigen Datenschutzmaßnahmen sollten durch "elementare, technikunabhängige und praxistaugliche Schutzziele" ersetzt werden. Auch sollen nach Meinung der Datenschützer die Informationspflichten der Datenverarbeiter erweitert werden.

Das Datenschutzrecht müsse internetfähig gemacht werden, heißt es weiter in dem Papier. So sollten beispielsweise Grundeinstellungen von Internetdiensten optimalen Datenschutz bieten, Abweichungen davon sollten Nutzer per Opt-in wählen können. Betroffene sollen die von ihnen ins Internet eingestellten Daten mit einem "Verfallsdatum" versehen können. Weiter fordern die Datenschützer auch für nichtöffentliche Stellen eine Gefährdungshaftung. Bei Datenschutzverstößen sollte ein pauschalierter Schadensersatz greifen. (anw)