Studie: Bildschirmarbeit in der Produktion mangelhaft

Computerarbeitsplätze entsprechen in der Regel nicht den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung, lautet das Fazit einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Neben den Mängeln zeigt sie auch auf, wie sich dies mit einfachen Mitteln ändern lässt.

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Von
  • Angela Meyer

Bildschirmarbeitsplätze sind inzwischen auch aus der Produktion nicht mehr wegzudenken, doch zumeist sorgen die Unternehmen nicht für eine vernünftige Gestaltung. In der Regel entsprechen diese Arbeitsplätze daher nicht den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung, lautet das Fazit der aktuell veröffentlichten Studie Bildschirmarbeit in der Produktion der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Für die Studie wurden 17 Unternehmen mit insgesamt 172 Arbeitsplätzen untersucht, die alle Mängel aufwiesen. Dies galt vor allem für Arbeitsplätze, die eine vergleichsweise geringe Ähnlichkeit mit klassischen Bildschirmarbeitsplätzen im Büro haben, wie Prüfarbeitsplätze, Arbeitsplätze zur Protokollierung des Arbeitsfortschrittes sowie zur Unterstützung der logistischen Prozesse. So waren die Tischflächen häufig zu klein, um Monitor und Tastatur sinnvoll zu platzieren und der Sehabstand zum Monitor war zu gering. Die Beleuchtung war oft zu schwach, hinzu kamen an fast jedem Arbeitsplatz Spiegelungen und Blendungen. Der Bewegungsraum war an den meisten Bildschirmarbeitsplätzen zwar ausreichend groß, diente aber häufig zugleich auch als Durchgang für andere.

Mehrfach fanden die Forscher sogar Stühle vor, die sicherheitstechnisch nicht mehr akzeptabel waren. Bei den wenigsten Sitzgelegenheiten ließen sich Höhe und Neigung verstellen, die Lehne konnte oft nicht an die Körpergröße angepasst werden. Von allen untersuchten Arbeitsplätzen waren auch nur drei elektrisch höhenverstellbar, um einen einfachen Haltungswechsel zwischen Sitzen und Stehen zu ermöglichen. Diese Eigenschaften sind für kurzfristig genutzte Arbeitsplätze nicht von so großer Bedeutung, wohl aber dort, wo längere Zeit am Bildschirmarbeitsplatz gearbeitet wird.

Die Studie stellt fest, dass bisher kaum ein Bewusstsein dafür existiert, dass eine ganze Reihe von Arbeitsplätzen in der Produktion unter den Geltungsbereich der Bildschirmarbeitsverordnung fällt. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz werde daher in diesem Bereich weitgehend vernachlässigt, obwohl oft nur einfache Maßnahmen notwendig wären. Neben dieser Bestandsaufnahme einschließlich einer Darstellung der Anforderungen macht die Studie (PDF) auch konkrete Vorschläge, mit denen sich Rückzugsarbeitsplätze, mobile und Kommissionierungsarbeitsplätze in der Produktion gestalten lassen. (anm)