DIHK: Viel Ärger mit Widerruf von Internetgeschäften

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin hat am Montag die Ergebnisse einer Umfrage unter Onlineshop-Betreibern "zur Praxis des Widerrufs im Fernabsatz bei Warenlieferungsverträgen" veröffentlicht. Danach wird jeder siebte online gekaufte Artikel zurückgesandt – und das oft in schlechtem Zustand.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin hat am Montag die Ergebnisse einer Umfrage unter Onlineshop-Betreibern "zur Praxis des Widerrufs im Fernabsatz bei Warenlieferungsverträgen" veröffentlicht. Danach wird jeder siebte online gekaufte Artikel zurückgesandt – und das oft in schlechtem Zustand. "Rund 80 Prozent der Unternehmen klagen über Missbrauchsfälle", verdeutlicht DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Betroffen sei vor allem "anlassbezogene Ware" wie das Urlaubszelt, das Tauf- oder Abendkleid, die nach einmaliger Nutzung nicht mehr benötigt und dann zurückgeschickt würden.

Laut Umfrage (PDF-Datei), an der sich 385 Onlineshop-Betreiber beteiligten, liegt das Segment "Kleidung/Schuhe" deutlich vor allen anderen Warengruppen, was Rücksendungen betrifft: 28,5 Prozent der online bestellten Produkte verbleiben den Angaben zufolge nicht beim Käufer, sondern werden zurückgeschickt. Für andere Warengruppen ermittelte der DIHK Rücksendungsquoten von 12,2 Prozent (Möbel/Heimtextilien) bis 15,6 Prozent (Haushaltselektronik). Mehr als 20 Prozent der insgesamt zurückgesandten Waren seien "nicht mehr verwendbar", gaben die Onlineshop-Betreiber an, fast die Hälfte der Produkte müssten "aufbereitet und neu verpackt werden".

Auf eine gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen wegen Nutzung und Verschlechterung der Ware würden jedoch 66,8 Prozent der Shop-Betreiber verzichten, heißt es beim DIHK weiter. Die Zeche zahlten vielmehr die Händler, von denen 55 Prozent angaben, ihre Marge entsprechend zu kürzen – oder der Verbraucher: 35 Prozent der Anbieter erklärten, Verluste als Folge des Widerrufsrechts bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen. Ein gängiges Mittel, sich gegen Missbrauch zu schützen, ist bei Onlineshop-Betreibern offenbar die rote Karte: Fast zwei Drittel der Befragten gaben an, die Lieferung an Kunden einzustellen, die von ihrem Widerrufsrecht "zu häufig" Gebrauch machen.

Hintergrund der DIHK-Umfrage, die gemeinsam mit Trusted Shops durchgeführt wurde, sind aktuelle Verhandlungen über eine Neuregelung der deutschen Bestimmungen zum Wertersatz im Fernabsatz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die geltende Regelung in Deutschland, wonach ein Verkäufer generell Wertersatz für die Nutzung einer im Fernabsatz gekauften und wieder zurückgeschickten Ware verlangen kann, im vergangenen Jahr für rechtswidrig erklärt (PDF-Datei). Eine solche generelle Auferlegung sei nicht mit der Fernabsatzrichtlinie vereinbar, entschied der EuGH.

Derzeit werde im Bundesjustizministerium über einen Kompromissvorschlag diskutiert, der darauf abziele, den Wertersatz in veränderter Form bestehen zu lassen, erklärt DIHK-Chef Wansleben. Das unterstütze man. "Fakt scheint jedoch, dass es in jedem Fall eine weitere Verschlechterung für die Onlineshop-Betreiber geben wird." Umso wichtiger sei es deshalb, dass sich die Bundesregierung in Brüssel nachdrücklich dafür einsetze, dass in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ein umfassender Wertersatz verbindlich verankert werde. "Außerdem muss das Widerrufsrecht auf sinnvolle Fälle beschränkt werden", fordert der DIHK. (pmz)