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Rundfunkgebühr Rechtsgutachten für Abschaffung

Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hält einen Verzicht auf die Rundfunkgebühr für möglich. Sein Gutachten könnten die Länderchefs als Grundlage für eine Reform der Abgabe verwenden. Radios, Fernseher, Computer und Smartphones sollen in Zukunft gleich behandelt werden.

Hamburg - In seinem Gutachten zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof nach SPIEGEL-Informationen grünes Licht für eine mögliche Abschaffung der bisherigen Rundfunkgebühr. Das Gutachten soll am 6. Mai den Ministerpräsidenten vorgestellt werden.

Nach Angaben des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL räumt das Papier letzte verfassungsrechtliche Bedenken beiseite, die einer Abkehr von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einer sogenannten Haushaltsabgabe bisher im Wege standen. Damit könnte das ungeliebte alte Gebührenmodell endgültig vor dem Aus stehen. Kirchhof ist Professor am Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.

Bisher hatte die Medienpolitik am alten System festgehalten, weil jede Neuordnung die Gefahr mit sich bringt, verfassungs- und europarechtlich angegriffen zu werden. Andererseits gilt es als veraltet - spätestens, seit die Ausweitung der Gebührenpflicht auf internetfähige Computer eine Welle der Empörung ausgelöst hat.

Am 9. Juni werden die Länderchefs auf ihrer nächsten Tagung vermutlich erste Schritte zur neuen Gebührenperiode beschließen. Die so genannte einheitliche Haushaltsabgabe könnte ab dem Jahr 2013 pauschal die Endgeräte eines Haushalts erfassen - ob Radio, Fernseher, Computer oder Smartphones. Gebühren für Zweitgeräte könnten dann der Vergangenheit angehören.

manager magazin mit Material von dpa-afx